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   OLG Zweibrücken, 11.12.1996 - 3 W 152/96   

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OLG Zweibrücken, 11.12.1996 - 3 W 152/96 (https://dejure.org/1996,7331)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 11.12.1996 - 3 W 152/96 (https://dejure.org/1996,7331)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 11. Dezember 1996 - 3 W 152/96 (https://dejure.org/1996,7331)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    AktG §§ 304 ff; BRAGO § 27; ZPO § 91

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1997, 613
  • DB 1997, 218
 
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Wird zitiert von ... (13)

  • BGH, 25.01.2007 - VII ZB 74/06

    Erstattungsfähigkeit der Kosten eines prozessbegleitend eingeholten

    Insoweit wird es auf die in Rechtsprechung und Literatur streitige Frage ankommen, ob und inwieweit zur Angemessenheitsprüfung die Regelungen des Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetzes (JVEG) herangezogen werden können (vgl. dazu Stein/Jonas/Bork, ZPO, 22. Aufl., § 91 Rdn. 86; MünchKommZPO-Belz, 4. Aufl., § 91 Rdn. 56; Zöller/Herget, ZPO, 26. Aufl. § 91 Rdn. 13 "Privatgutachten", jeweils m. w. N.; OLG Zweibrücken, NJW-RR 1997, 613, 614; OLG Koblenz, JurBüro 1996, 90, 91; OLG Köln, BauR 1989, 372; OLG München, JurBüro 1987, 897, 898).
  • KG, 20.02.2012 - 1 Ws 72/09

    Kostenerstattungsanspruch: Erstattungsfähigkeit der Kosten für ein

    Er hat aber im Anschluss an das OLG Zweibrücken (NJW-RR 1997, 613) ausgeführt, dass es einer besonderen Darlegung ihrer Notwendigkeit bedürfe, wenn die Stundensätze eines Privatgutachters "ganz erheblich von den im JVEG vorgesehenen Sätzen" abwichen.
  • OLG München, 13.08.2018 - 11 W 821/18

    Erstattungsfähigkeit der Kosten für ein Privatgutachten

    Die Einholung eines Privatgutachtens während des Rechtsstreits ist danach in der Regel dann sachdienlich, wenn der Partei die nötige Sachkunde fehlt, um ihren Anspruch schlüssig zu begründen, sich gegen die geltend gemachten Ansprüche sachgerecht zu verteidigen oder zu einem ihr Ungünstigen, vom Gericht eingeholten Sachverständigengutachten gezielt Stellung nehmen zu können (BGH NJW 1990, 122, 123; BGH NJW 2007; 1532; BGH NJW 2012, 1370; Senat JurBüro 1980, 609; Senatsbeschlüsse vorn 22.10.2010 - 11 W 2497/10 - vom 24.07.2012 - 11 W 1252/12 und vom 02.04.2015 - 11 W 563/15; OLG Hamm NJW-RR 1996, 830; OLG Zweibrücken NJW-RR 1997, 613).
  • OLG Rostock, 26.11.2009 - 3 U 103/06

    Schadensersatz bei Beschädigung eines Kunstwerks: Unmöglichkeit der

    Notwendig kann ein Privatgutachten sein, um den Erwerbsverlust eines Selbständigen darzulegen (OLG Stuttgart, Urt. v. 14.09.1995, 14 U 27/95, NJW-RR 1996, 255) oder einen Unternehmenswert (OLG Zweibrücken, Beschl. v. 11.12.1996, 3 W 152/96, NJW-RR 1997, 613), wenn hierzu betriebswirtschaftliches oder ähnliches Detailwissen erforderlich ist, über das auch ein Rechtsanwalt nicht verfügen kann.
  • BayObLG, 29.09.1998 - 3Z BR 159/94

    Bemessung der Barabfindung auf Grundlage des Börsenkurses der Aktie

    Die Antragsteller zu 2 sowie 6 bis 8 haben übereinstimmend mit den Antragsgegnerinnen die Hauptsache für erledigt erklärt und sind damit als Beschwerdeführer ausgeschieden (Beschlüsse des Senats vom 13.11.1996 - AG 1997, 182 - und vom 27.1.1997).
  • OLG Frankfurt, 31.08.2017 - 18 W 86/17

    Erstattungsfähigkeit von Kosten einer Avalbürgschaft und eines

    Entscheidend ist vielmehr, ob der Gesichtspunkt der Waffengleichheit die Einholung eines Privatgutachtens gebietet (OLG Karlsruhe, BauR 2007, 1450; OLG München, NJW 1972, 2273 [OLG München 15.06.1972 - 11 W 1242/72] ; OLG Zweibrücken, NJW-RR 1997, 613 [OLG Zweibrücken 11.12.1996 - 3 W 152/96] ; MüKo-ZPO/Schulz, 5. Aufl., § 91 Rn. 160), vor allem ob die Partei infolge fehlender Sachkenntnis ohne das Gutachten zu sachgerechtem Vortrag nicht in der Lage wäre (BGH, NJW 2003, 1398, 1399 [BGH 17.12.2002 - VI ZB 56/02] m.w.N.; NJW 2006, 2415, 2416 [BGH 23.05.2006 - VI ZB 7/05] ; Thomas/Putzo, § 91 Rn. 49) oder ob sie über eigene Sachkunde verfügt, die eine sachverständige Beratung nicht erforderlich erscheinen lässt, um etwa einem für sie ungünstigen Gerichtsgutachten entgegentreten zu können (vgl. OLG Düsseldorf, JurBüro 2009, 318; OLG Koblenz, JurBüro 2003, 314; OLG Köln, JurBüro 2014, 371).
  • OLG München, 04.06.2013 - 11 W 751/13

    Erstattungsfähigkeit der Kosten eines Privatgutachtens

    b) Die Einholung eines Privatgutachtens während des Rechtsstreits ist in der Regel dann sachdienlich, wenn der Partei die nötige Sachkunde fehlt, um ihren Anspruch schlüssig zu begründen, sich gegen die geltend gemachten Ansprüche sachgerecht zu verteidigen oder zu einem ihr ungünstigen, vom Gericht eingeholten Sachverständigengutachten gezielt Stellung nehmen zu können (BGH NJW 1990, 122, 123; BGH NJW 2007, 1532 ; Senat JurBüro 1980, 609; Senatsbeschlüsse vom 03.09.2008 - 11 W 2099/08 - und vom 22.10.2010 - 11 W 2497/10; OLG Hamm NJW-RR 1996, 830; OLG Zweibrücken NJW-RR 1997, 613 ).
  • OLG Zweibrücken, 21.07.2008 - 4 W 63/08

    Ohne Anlass keine Erstattungsfähigkeit der Kosten für ein Privatgutachten

    Eine Erstattungsfähigkeit kann daher u.a. aus Gründen der Waffengleichheit bejaht werden, wenn der Gegner zuerst ein Gutachten eingeholt oder vorgelegt hat und die Partei über keine hinreichende Sachkunde verfügt (Pfälz. OLG Zweibrücken NJW-RR 1997, 613 m.w.N.; OLG Hamburg, MDR 1997, 785; OLG Saarbrücken JurBüro 1990, 623).
  • OLG Zweibrücken, 12.11.2007 - 1 W 54/07

    Erstattungsfähigkeit nach § 91 Abs. 1 ZPO wegen der Kosten für ein

    Für den Einsatz von Privatgutachtern haben der 7. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs (Beschluss vom 25. Januar 2007 - VIIZB 74/06 - zitiert nach Juris mit Fundstellenhinweis u. a. NJW 2007, 1532 f.) und der 3. Zivilsenat des Pfälzischen Oberlandesgericht Zweibrücken (Beschluss vom 11. Dezember 1996 - 3 W 152/96 - NJW-RR 1997, 613 f.) ausgeführt, dass für die Entschädigung von Privatgutachtern das JVEG (früher ZSEG) nicht unmittelbar, wohl aber als Richtlinie, heranzuziehen sei.
  • OLG Düsseldorf, 04.07.2011 - 26 W 8/11

    Erstattungsfähigkeit der Kosten eines außergerichtlich herangezogenen

    Vor diesem Hintergrund sieht die herrschende Meinung Auslagen eines Antragstellers für im Rahmen des Spruchverfahrens eingeholte Privatgutachten in der Regel nicht als erstattungsfähig an (OLG Düsseldorf, WM 1992, 418; Krieger in: Lutter, UmwG, 4. A., 2009, Rdnr. 18 zu § 15 SpruchG; Hüffer, Rdnr. 6 zu § 15; Rosskopf in: KK-SpruchG, Rdnr. 51 zu § 15; Drescher in: Spindler/Stilz, Rdnr. 20 zu § 15 SpruchG; Kubis in: MünchKommAktG, 3. A., 2010, Rdnr. 23 zu § 15 SpruchG; Kowalski EWiR § 306 AktG 1/97, S. 148 zu OLG Zweibrücken, DB 1997, 218).
  • OLG Jena, 29.07.2011 - 9 W 336/11

    Verkehrsunfallprozess: Erstattungsfähigkeit der Kosten eines vorgerichtlichen

  • OLG München, 24.01.2018 - 11 W 1953/17
  • KG, 06.07.2012 - 1 Ws 73/09

    Verletzung rechtlichen Gehörs bei Herabsetzung der festgesetzten Vergütung eines

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